WO Lunch

WO Lunch

By WetterOnline - Meteorologische Dienstleistungen GmbH

  • Category: Food & Drink
  • Release Date: 2022-09-27
  • Current Version: 1.10.0
  • Adult Rating: 4+
  • File Size: 22.69 MB
  • Developer: WetterOnline - Meteorologische Dienstleistungen GmbH
  • Compatibility: Requires iOS 10.0 or later.

Description

Jeder Mitarbeiter von WetterOnline hat das Anrecht auf Subventionierung seines Mittagessens. Das schließt Minijobber, Teilzeitkräfte und Homeoffice Mitarbeiter mit ein. Zu beachten ist, dass es sich um einen arbeitstäglichen Zuschuss handelt. Das bedeutet, dass jedem Mitarbeiter eine Mahlzeit je Arbeitstag subventioniert wird. Mitarbeiter in Urlaub, Elternzeit, Sabbatical, Krankheit, Dienstreise, Uni-Phase, Berufsschulbesuch oder sonstigen Abwesenheiten haben in dieser Zeit kein Anrecht auf Subventionierung. Dabei muss jeder Mitarbeiter einen mindest Eigenanteil tragen. Den aktuell gültigen Betrag und den maximalen Subventionsbetrag findet Du im Info-Bereich der App. Was ist eine (übliche) Mahlzeit? Eine Mahlzeit sind alle Lebensmittel, die zum Verzehr während der Arbeitspause oder im unmittelbaren Anschluss an die Arbeit geeignet sind. Demnach können Mahlzeiten kalte und warme Speisen, Snacks, Imbisse, Vor- und Nachspeisen, ein übliches Getränk sowie eine Pausenverpflegung (Brote, Brötchen, Joghurt, Obst oder auch Kuchen) sein. Wie funktioniert die Subventionierung? Mit der Lunch-App kann jedes Mittagessen subventioniert werden, unabhängig davon, ob die Mittagspause bei McDonald‘s, bei Parthi oder bei einer Pommes-Bude stattfindet. Um die Subventionierung zu erhalten, wird nur der Kaufbeleg benötigt. Dieser wird einfach in der App abfotografiert. In einer Übersicht musst du nur noch das Datum und den Preis des Belegs angeben. Sobald du auf „Senden“ drückst, passiert der Rest automatisch im Hintergrund. Mit der Gehaltsabrechnung wird dann am Ende des Folgemonats auch die Subventionierung gutgeschrieben. Wer einmal vergisst, einen Beleg direkt einzureichen, kann dies auch noch zwei Wochen rückwirkend machen. Was muss auf dem Foto zu sehen sein? Auf dem Foto muss der ganze Beleg erkennbar und lesbar sein. Folgende Informationen sollten auf jeden Fall zu sehen sein: - Name und vollständige Anschrift des Unternehmens - Ausstellungsdatum - Menge und Art der Speisen, Getränke etc. - Steuerbetrag - Gesamtbetrag - Steuersatz Besonders wichtig! Mit dem Abschicken einer Buchung bestätigst du, dass... - Du das Essen selbst an einem normalen Arbeitstag gegessen hast - der Beleg lesbar und korrekt ist - Du den Beleg nur einmal eingereicht hast Bei Fragen, Anregungen und Problemen kannst du eine Mail an lunch@wetteronline.de schicken.

Screenshots

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